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   OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 42/17   

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https://dejure.org/2018,42728
OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 42/17 (https://dejure.org/2018,42728)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.09.2018 - 1 A 42/17 (https://dejure.org/2018,42728)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. September 2018 - 1 A 42/17 (https://dejure.org/2018,42728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsVwVG § 3 Abs. 1 Nr. 2
    Zuwendung; Haftungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 43/17

    Zuwendung; Widerrruf; Kommanditgesellschaft in Liquidation; Zweckverfehlung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 42/17
    Die Klägerin wiederholt im Übrigen den Vortrag aus dem Parallelverfahren - 1 A 43/17 - des Senats.

    39 Zudem wiederholt die Beklagte ihr Vorbringen aus dem Parallelverfahren - 1 A 43/17 -.

    Auf die Begründung des Urteils im Parallelverfahren (Senatsurt. v. 20. September 2018 - 1 A 43/17 -) wird dabei Bezug genommen.

  • OVG Brandenburg, 12.08.1998 - 4 B 31/98

    Wirtschaftsrecht: Widerruf eines Subventionsbescheides, Umdeutung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 42/17
    Ein Durchgriff vom Selbstschuldner auf den Haftungsschuldner erfordert einen gegenüber dem Selbstschuldner zu vollstreckenden Bescheid (Lindner, VwVG für den Freistaat Sachsen, § 3 Rn. 27 und 44, K. Schmidt, JuS 1999, 191; ThürOVG, Urt. v. 21. Dezember 2011 a. a. O., juris Rn. 42, 43 und 45, m. w. N.) und zudem eine eigenständige Haftungsregelung, d. h. eine persönliche Haftung aufgrund einer Rechtsgrundlage hinsichtlich der Forderung gegeben ist.
  • OVG Sachsen, 23.01.2006 - 4 B 964/04

    Sittenwidrige Umgehung von Abfallbeseitigungskosten

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 42/17
    Mit Haftungsbescheid i. S: v. § 3 Abs. 1 Nr. 2 SächsVwVG kann als Vollstreckungsschuldner nur derjenige in Anspruch genommen werden, der für eine Leistung, die ein anderer aufgrund des zu vollstreckenden Verwaltungsakts schuldet, persönlich haftet (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 23. Januar 2006 - 4 B 964/04 -, juris Rn. 7, Urt. v. 13. März 2015 - 1 A 672/13 -, juris Rn. 31).
  • OVG Sachsen, 13.03.2015 - 1 A 672/13

    Ersatzvornahme; unmittelbare Ausführung; Vollstreckungsschuldner; Störerauswahl;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 42/17
    Mit Haftungsbescheid i. S: v. § 3 Abs. 1 Nr. 2 SächsVwVG kann als Vollstreckungsschuldner nur derjenige in Anspruch genommen werden, der für eine Leistung, die ein anderer aufgrund des zu vollstreckenden Verwaltungsakts schuldet, persönlich haftet (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 23. Januar 2006 - 4 B 964/04 -, juris Rn. 7, Urt. v. 13. März 2015 - 1 A 672/13 -, juris Rn. 31).
  • VG Magdeburg, 27.05.2016 - 1 A 125/15
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 42/17
    34 Auf den von der Klägerin am 5. Februar 2015 erhoben und begründeten Antrag gegen das am 6. Januar 2015 zugestellte Urteil, hat der Senat mit am 8. Februar 2017 zugestellten Beschluss vom 23. Januar 2017 (- 1 A 125/15 -) die Berufung zugelassen.
  • OVG Sachsen, 09.07.2019 - 1 A 48/17

    Zuwendung; Subvention; Erstattung; Erstattungsbescheid; Schlussbescheid;

    Danach kommt als Erstattungsschuldner neben dem Zuwendungsempfänger auch derjenige in Betracht, der nach einem Schuldbeitritt Selbstschuldner der Erstattungsforderung geworden ist, nicht jedoch Haftungsschuldner, die lediglich für fremde Erstattungsschulden haften (etwa als Bürge oder als nachhaftender Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, BVerwG, Beschl. v. 8. Juni 2017 a. a. O. Rn. 6; SächsOVG, Urt. v. 20. September 2018 - 1 A 42/17 -, juris Rn. 43; Seegmüller, DVBl. 2018, 546, 550 f.).

    32 Für die Inanspruchnahme von Haftungsschuldnern nach sächsischem Landesrecht hat der Senat eine Ermächtigungsgrundlage in § 2 Abs. 3 Satz 3 FördbankG verneint (rechtskräftiges Urt. v. 17. März 2016 - 1 A 19/15 -, juris Rn. 58), jedoch § 3 Abs. 1 Nr. 2 SächsVwVG in Betracht gezogen (vgl. etwa Senatsurt. v. 20. September 2018 a. a. O.; Lindner, SächsVwVG, § 3 Rn. 51), ohne die damit im Einzelnen verbundenen Rechtsfragen abschließend zu klären (zum vergleichbar gefassten § 20 Abs. 2 Nr. 2 ThürVwZVG vgl. ThürOVG, Urt. v. 21. Dezember 2011 - 3 KO 629/08 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 41 f.).

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 43/17

    Zuwendung; Widerrruf; Kommanditgesellschaft in Liquidation; Zweckverfehlung;

    Beteiligungsgesellschaft mbH (Klägerin im Verfahren 1 A 42/17), deren Geschäftsführer M...... G.

    Das Verwaltungsgericht habe nicht berücksichtigt, dass offensichtlich mehrere gleichlautende Anhörungsschreiben sowohl an die ehemalige Geschäftsadresse der Klägerin als auch an die Privatadressen der ehemaligen Geschäftsführer der Klägerin im Verfahren - 1 A 42/17 - übersandt worden seien.

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